Allgemeine Geschäftsbedingungen SIXT Self Drive Tours Mongolei
von Procedi LLC /Mongolia.com.co (nachstehend der Reiseveranstalter)
Die erweiterten Reiseinformationen und die Routenbeschreibung sind Teil des Reisevertrags/der Buchung einer Reise, eines Selbstfahrer- und/oder Mietwagenurlaubs. Stellen Sie sicher, dass Sie auch diese lesen, bevor Sie eine Reise buchen.
Wie buche ich eine Reise bei Mongolia.com.co (Abschluss des Reisevertrags)?
Sie können unser Angebot über das Online-Portal annehmen. Die Annahme gilt als verbindlich. Nach der Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit einer Rechnung über eine Anzahlung von 35% auf den Gesamtreisepreis, mindestens jedoch 250 € pro Buchung. Vier Monate vor der Abreise werden Sie aufgefordert, den Restbetrag zu zahlen. Wenn auch Flüge gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass diese zum Zeitpunkt der Buchung der Reise vollständig bezahlt werden müssen. Sie sind als Reisender verpflichtet, alle relevanten persönlichen Umstände, die Einfluss auf die Durchführung der Reise haben können, bei der Buchung anzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Krankheiten, Behinderungen, Allergien, Allgemeinzustand und eventuell gewünschte oder notwendige Diäten. Es ist wichtig, dass Sie vor der Buchung der Reise zunächst die erweiterten Reiseinformationen lesen. Diese sind auch Teil des Reisevertrages. Diese Reisebedingungen, die Reiseinformationen und die Wegbeschreibung können Sie herunterladen unter: Mongolei.com.co. Sie können die Reiseinformationen auch telefonisch oder per E-Mail beim Reiseveranstalter anfordern.
Stornierung der Reise durch den Reisenden
Die Stornierung der Reise durch den Reisenden muss dem Reiseveranstalter unverzüglich per E-Mail mitgeteilt werden.
Wenn Sie eine Reise stornieren, werden Ihnen die folgenden Kosten in Rechnung gestellt:
- Bei Rücktritt von der Reise bis 90 Tage vor Abreise fallen 35% des Reisepreises an.
- Die Stornierung der Reise zwischen 90 und 21 Tagen vor der Abreise kostet 75% des Reisebetrags.
- Die Stornierung der Reise innerhalb von 21 Tagen vor der Abreise kostet 100% des Reisebetrags.
Bitte beachten Sie 1: Für die Stornierung von Flugtickets, die sowohl separat als auch als Teil einer kompletten Reise gebucht wurden, können abweichende Stornierungsbedingungen gelten, wenn das Ticket bereits gedruckt wurde. Informieren Sie sich bei der Buchung über diese Bedingungen. Dabei gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei den meisten Billigtickets sind dies 100% (nicht erstattungsfähig).
Bitte beachten Sie 2: Für die Stornierung von Campingplätzen und Unterkünften, die vom Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden per Internet oder E-Mail gebucht werden, können ebenfalls abweichende Stornierungsbedingungen gelten. Es gelten dann die Stornobedingungen des (örtlichen) Partners, Hotels, Lodge oder Buchungsstelle.
Um das finanzielle Risiko der Stornierung einer Reise abzusichern, empfiehlt sich immer der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Annullierung der Reise durch den Reiseveranstalter und Haftung
Der Reiseveranstalter kann sich gezwungen sehen, eine Reise zu stornieren, wenn Umstände eintreten, die die Qualität, Durchführung oder Sicherheit der Reise beeinträchtigen können. Im Falle der Absage einer Reise ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei Absage einer Reise durch den Reiseveranstalter haftet der Reiseveranstalter nicht für den dem Reisenden entstandenen Vermögensschaden oder den entgangenen Reisegenuss, wenn die Absage die Folge von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen ist, die vom Willen desjenigen, der sie geltend macht, unabhängig sind und deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten. Es wird keine Haftung für die vom Reisenden bereits geleisteten Kosten, wie Versicherungsprämien, Anzahlungen, Visakosten, Impfungen usw. übernommen. Der Reiseveranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und/oder Verletzungen, die der Reisende erleidet und die von wem auch immer und aus welchem Grund auch immer verursacht werden, es sei denn, dies kann auf eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Reiseveranstalters zurückgeführt werden. Die Haftung für den Schaden kann in keinem Fall mehr als das Zweifache des Reisepreises betragen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, einschließlich Geld. Offensichtliche Irrtümer und Fehler im Reiseprogramm binden den Reiseveranstalter nicht. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung bei Buchung. Der Reiseveranstalter wird sich in jedem Fall bemühen, dem Reisenden im Falle der Absage einer Reise eine angemessene Alternative anzubieten.
Bedingungsänderungen und Haftung
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Reisen zu ändern, wenn sich die derzeit geltenden Mehrwertsteuervorschriften ändern oder wenn von staatlicher Seite zusätzliche Abgaben wie z.B. eine Umweltsteuer oder Flugsteuer erhoben werden. Darüber hinaus besteht auch immer die Möglichkeit, dass die Reiserouten geändert werden müssen oder dass im Laufe des Jahres andere Änderungen eintreten, die zur Folge haben, dass das geplante Reiseprogramm nicht durchgeführt werden kann. Örtliche Gegebenheiten und der abenteuerliche Charakter der Reisen können zur Folge haben, dass vor oder während der Reise kleinere oder größere Anpassungen im Reiseprogramm oder der Reiseroute vorgenommen werden müssen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, mögliche nachteilige Folgen für den Reisenden so weit wie möglich zu begrenzen und nach Alternativen zu suchen, die den Charakter des ursprünglichen Programms so weit wie möglich erhalten. Im Falle von Änderungen vor der Abreise wird der Reisende unverzüglich unter Angabe der Gründe informiert. Darüber hinaus wird vom Reisenden erwartet, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten im Allgemeinen vertraut macht. Änderungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Reisepreis und der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz in Bezug auf Änderungen, die notwendigerweise vom Reiseveranstalter vorgenommen wurden. Der Reisende kann etwaige Änderungen (wie auch Änderungen des Reisepreises) ablehnen, allerdings nur dann, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und die Änderung für ihn einen nicht nur unerheblichen Nachteil bedeutet. Im Falle einer Ablehnung kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag mit dem Reisenden kündigen, wobei die Kündigungsbedingungen Anwendung finden.
4.1 Flugpreise und Flughafengebühren können nach der Buchung immer geändert werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt in Bezug auf Tarifänderungen oder zusätzliche Zuschläge ist, die von der Fluggesellschaft, die die Flüge für die über den Reiseveranstalter gebuchten Reisenden durchführt, vorgenommen werden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von zwei separaten Flugscheinen keiner der Beförderer (Fluggesellschaften) im Falle einer Verspätung oder Annullierung eines Fluges des einen Flugscheins haftet, wenn dadurch der Anschluss an den Flug des anderen Flugscheins verpasst wird. Ihnen können dann die laufenden Änderungs- und Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diese Kosten.
4.2 Autovermietung bei Selbstfahrertouren. Der Reiseveranstalter ist nur Vermittler für die Autovermietung und der Vertrag für die Autovermietung wird vor Ort zwischen dem Vermieter und dem Mieter (Reisenden) unterzeichnet. Dabei gelten die Bedingungen des Autovermieters, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters abweichen können. Beachten Sie, dass es immer möglich ist, dass ein Ersatzfahrzeug geliefert wird, das dem reservierten Fahrzeug entspricht. Auch ist es wichtig zu wissen, dass bei Selbstfahrertouren ein erhöhtes Risiko von Verspätungen, Pannen oder Unfällen mit dem Reisefahrzeug (Mietwagen) besteht. Die Bedingungen in der Mongolei sind nicht vergleichbar mit denen in Europa oder Nordamerika und Pannen unterwegs oder Schäden durch Gebrauch und Abnutzung sind vor Antritt der Mietwagenreise nicht vorhersehbar. Im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens des Mietwagens oder eines einseitigen Unfalls hat der Reisende zu berücksichtigen, dass das eigene Risiko, sofern vorhanden, voll zu Lasten des Reisenden (Mieters) geht. Auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug gehen in diesem Fall zu Lasten des Reisenden. Der Vermieter ist in jedem Fall verpflichtet, Probleme mit dem Mietfahrzeug so schnell wie möglich zu lösen. Dies kann durch eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug geschehen. Der Reiseveranstalter kann dabei behilflich sein, haftet aber nicht für Schäden, die durch Schäden, Unfälle und Verspätungen im weitesten Sinne des Wortes entstehen. Bei der Buchung einer Selbstfahrertour entscheidet sich der Reisende wissentlich für eine Reise mit einem höheren Risiko und einer größeren Chance auf Verspätungen und/oder unerwartete Kosten während der Reise.
Beanstandungen
Eventuelle Beanstandungen der Durchführung des Reisevertrages sind, soweit möglich, an dem Ort, an dem der Grund der Beanstandung entstanden ist, schriftlich an den Reiseveranstalter oder seinen Vertreter (E-Mail: contact@mongolia.com.co) zu richten.
Versicherungspflicht und Reise- und Reiserücktrittsversicherungen
Für die Teilnahme an einer Rundreise oder Selbstfahrerreise, die über den Reiseveranstalter gebucht wird, wird eine Reiseversicherung empfohlen. Zusätzlich zur Reiseversicherung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ratsam, aber nicht zwingend notwendig für die Teilnahme. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte in den meisten Fällen innerhalb von 7 Tagen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden. Informieren Sie sich immer im Voraus bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft über die Bedingungen und die Deckung der Versicherung. Bei der Buchung ist es wichtig, dem Reiseveranstalter die Daten Ihrer Reiseversicherung für mögliche Notfälle oder Zwischenfälle während der Reise mitzuteilen. Nehmen Sie immer eine Kopie Ihrer Police mit auf die Reise und die Versicherungskarte oder den Pass mit der/den Notfallnummer(n).
In Notfällen
Wenden Sie sich immer an die Notfallkontaktstelle Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft. Außerdem können Sie auch SIXT in der Mongolei anrufen (+976 8600 7259). Oder unsere lokale Organisation bzw. die Veranstalter vor Ort. Bei Buchung und/oder Übersendung der Reiseunterlagen erhalten Sie auch die Kontaktdaten vor Ort (falls für die Reise zutreffend).
Noch Fragen?
Sollten Sie Fragen zu den (allgemeinen) Reisebedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
- Telefon: +976 8600 7259
- E-Mail: contact@mongolia.com.co
- Website: www.mongolia.com.co:
- Adresse des Unternehmens:
Bluesky Turm
Peace Avenue 12, Bezirk Sunkhbaatar - 1 Khoroo
14240 Ulaanbaatar
Mongolei